Rechtsprechung
KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsersatz bei Raumnutzung ohne Mietvertrag; Vollmacht für Vertragsverhandlungen; Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht ; Festlegung des üblichen Mietzinses
- Judicialis
BGB § 812
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabe von Nutzungen; ortsüblicher Mietzins; § 812 BGB; Vergleichswerte aus dem Bestand des Sachverständigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.03.2001 - 12 O 351/00
- KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Auszug aus KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01
Zu verlangen ist aber, dass das Verhalten bei pflichtgemäßer Sorgfalt zu erkennen und zu verhindern gewesen wäre, wobei der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Verhalten des Scheinvertreters (vgl. BGH, NJW 1981, 1728; 1998, 1854).Ein solcher Rechtsschein kann aber nur dann vorliegen, wenn das den Schluss auf eine Bevollmächtigung rechtfertigende Verhalten von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (vgl. BGH, NJW 1956, 1673; 1998, 1854; NJW-RR 1990, 404).
- BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01
Ein solcher Rechtsschein kann aber nur dann vorliegen, wenn das den Schluss auf eine Bevollmächtigung rechtfertigende Verhalten von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (vgl. BGH, NJW 1956, 1673; 1998, 1854; NJW-RR 1990, 404). - KG, 11.03.1986 - 1 W 7/85
Auszug aus KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01
Eine Anscheinsvollmacht steht zwar nach der Rechtsprechung des BGH in ihren Wirkungen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht gleich (vgl. BGHZ 86, 275;… anders verschiedene Literaturmeinungen, vgl. dazu Palandt/Heinrichs, aaO, § 173 Rn. 14).
- OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
Begriff des Vorenthaltens der Mietsache i.S. von § 546a BGB
Hat sich das Mietverhältnis danach nicht nach § 545 BGB verlängert und sind auch die vertraglichen Bedingungen für eine Fortsetzung des Mietvertrages bzw. einen rückwirkenden Neuabschluss nicht eingetreten, hat die Klägerin als Eigentümerin und Vermieterin für die Dauer der rechtsgrundlosen Nutzung der Beklagten gegen diese einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der, vom Landgericht zutreffend ermittelten, ortsüblichen Miete richtet (…KG, Urt. v. 7.3.2005, GE 2005, 482 = OLGR 2005, 654 - 8 U 166/03; KG, Urt. v. 30.1.2003, KGR 2004, 242 8 U 171/01). - OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/10
Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB: Auch für Verhandlungszeitraum!
Hat sich das Mietverhältnis danach nicht nach § 545 BGB verlängert und sind auch die vertraglichen Bedingungen für eine Fortsetzung des Mietvertrages bzw. einen rückwirkenden Neuabschluss nicht eingetreten, hat die Klägerin als Eigentümerin und Vermieterin für die Dauer der rechtsgrundlosen Nutzung der Beklagten gegen diese einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der, vom Landgericht zutreffend ermittelten, ortsüblichen Miete richtet (…KG, Urt. v. 7.3.2005, GE 2005, 482 = OLGR 2005, 654 - 8 U 166/03; KG, Urt. v. 30.1.2003, KGR 2004, 242 8 U 171/01).